Zitat:
(2) Urheberrecht
Redewendungen, Sprüche, kurze Beschreibungen oder Zitate dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:
- gemeinfreie Werke, also Texte, Bilder, Musik, deren Schöpfer bereits 70 Jahre t*t ist. Dann ist der Urheberrechtsschutz abgelaufen.
- amtliche Werke wie Gesetze, Verordnungen, Urteile und Erlasse
- wissenschaftliche oder historische Daten, Fakten und Erkenntnisse
Bei letzteren ist allerdings darauf zu achten, dass neben den schutzfreien Daten und Fakten an sich, deren Darstellung (Grafik, Tabelle etc.) und Formulierung sehr wohl Schutz genießen kann. Daher ist in jedem Falle die Quelle des Zitates anzugeben.
Auch bei Avataren oder anderen Bildern ist darauf zu achten, dass dies keine urheberrechtlich geschützten Bilder aus dem Internet sind. Möglich ist es, ein selbst aufgenommenes Bild zu verwenden.
Zusatz zu
(1) AllgemeinesZitat:
(Detaillierte) Gewaltbeschreibung
Wir sind uns einig, dass Benennung von Gewalt möglich ist, detaillierte Beschreibung aber nicht.
[...]
Es wird wohl weiterhin Grenzsituationen geben in den wir uns unsicher sind und uns darüber austauschen müssen hier. Wenn zuviele und/oder zu dolle Benennungen vorkommen gibt es die Möglichkeit ins Triggerboard zu verschieben da man dort eher weiß dass man mit heftigeren Themen konfrontiert werden kann.
Hier nochmal der Link zu den überarbeiteten Forenregeln.
viewtopic.php?f=329&t=23833&p=264197#p264197Bitte achtet weiterhin darauf, diese einzuhalten.
Santisha (i.V. der Forenleitung)